Geschäftsordnung

 

§ 1 – Allgemeines

Die Schützenbruderschaft erstellt diese Geschäftsordnung zur Bewältigung der gestellten Aufgaben.

Alle Mitglieder der Bruderschaft sind gehalten bei Veranstaltungen, insbesondere deren Vorbereitungen und Arbeitseinsätzen mitzuhelfen. Mit der Mitgliedschaft in der Bruderschaft bekennt sich jedes Mitglied zu dieser Geschäftsordnung. Änderungsanträge können von jedem Mitglied gestellt werden und werden auf der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht.

§ 2 – Gültigkeit

Die Mitgliederversammlung beschließt diese Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit.

Der Vorstand kann mit einer einfachen Mehrheit einzelne Regelwerke in begründeten Fällen „zum Schutze der Bruderschaft“ aussetzen oder teilweise ändern. Dies ist in einem Protokoll der Vorstandssitzung zu dokumentieren und die nachträgliche Zustimmung der Mitglieder auf der nächstfolgenden Mitgliederversammlung einzuholen.

Die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung kann einzelne Punkte der Geschäftsordnung ändern, aufnehmen oder löschen. Sie ist sofort gültig mit der Beschlussfassung.

§ 3 – Inhalt

Die Geschäftsordnung setzt sich aus folgenden Unterpunkten zusammen:

a)     Ehrungsordnung

b)    Aufgabenbeschreibungen des Vorstandes und der sonstigen Ämter

c)     Schlüsselgewalt

d)    Prinzen- und Königswürde

e)     Abläufe bei Festivitäten

f)     Ausmärsche

§ 4 – Ehrungsordnung

Die St.-Hubertus-Schützenbruderschaft Gürzenich 1343 e.V. vergibt folgende Ehrungen/Auszeichnungen:

  1. Ehrenmitgliedschaft,
  2. Titel des Ehrenschützenmeisters,
  3. Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaften,
  4. Ehrenauszeichnungen der Bruderschaft,
  5. Ehrenauszeichnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften,
  6. Ehrenauszeichnungen für Königs- und Prinzenwürde und
  7. Leistungsabzeichen im sportlichen und historischen Schießen.
  8. Bildung von Ausschüssen zur Erfüllung bestimmter und abgrenzbarer Aufgaben (z.B. Vergnügungs-, Schießausschuss),
  9. Berufung eines historischen Schießmeisters,
  10. Berufung eines Hallen- und/oder Platzwartes,

Eine Diskussion zu den Ziffern 1 bis 5 sollte bei den Vorstandssitzungen nicht erfolgen. Jedes Vorstandsmitglied legt seinen Standpunkt dar, unmittelbar anschließend erfolgt die Abstimmung.

Sämtliche Ehrungen sollten im Laufe des Patronatsfestes verliehen werden.

§ 4.1 – Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an besonders verdiente, langjährige Mitglieder verliehen werden. Das Mitglied muss mindestens 30 Jahre im Verein sein und davon mindestens 15 Jahre aktiv (im Vorstand, beim Sportschießen, sonstige aktive Mitarbeit) mitgearbeitet haben. Das Mitglied muss das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Antrag an den Vorstand zu richten. Beschließt der Vorstand mit 2/3- Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Antrag stattzugeben, legt der Vorstand der Mitgliederversammlung den

Antrag zur endgültigen Abstimmung vor. Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen, wenn die Mitgliederversammlung dem Antrag ebenfalls mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmt und das betreffende Mitglied diese Wahl annimmt.

Die Ehrenmitgliedschaft endet durch Beschluss der Mitgliederversammlung (z.B. bei Verstoß gegen die Satzung), Austritt oder Tod.

§ 4.2 – Titel des Ehrenschützenmeisters

Dieser Titel kann nur an besonders verdiente, langjährige Schützenmeister verliehen werden. Das Mitglied muss mindestens 30 Jahre im Verein sein und soll davon mindestens neun Jahre als Schützenmeister oder mindestens 15 Jahre als Schützenmeister und stellvertretender Schützenmeister (mehrheitlich als Schützenmeister) fungiert haben. Das Mitglied muss das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Antrag an den Vorstand zu richten. Beschließt der Vorstand mit 2/3- Mehrheit der abgegebenen Stimmen dem Antrag stattzugeben, legt der Vorstand der Mitgliederversammlung den Antrag zur endgültigen Abstimmung vor. Der Titel des Ehrenschützenmeisters wird verliehen, wenn die Mitgliederversammlung dem Antrag ebenfalls mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmt und das betreffende Mitglied diese Wahl annimmt.

Die Ehrenmitgliedschaft endet durch Beschluss der Mitgliederversammlung (z.B. bei Verstoß gegen die Satzung), Austritt oder Tod.

§ 4.3 – Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft

Die Bruderschaft würdigt mit einer Urkunde und den Ehrennadeln der Bruderschaft

10-jährige,

25-jährige,

40-jährige,

50-jährige,

60-jährige,

65-jährige und

70-jährige Mitgliedschaften.

§ 4.4 – Ehrenauszeichnungen der Bruderschaft

Ehrenauszeichnungen der Bruderschaft sind der St.-Hubertus-Verdienstorden und das St.-Hubertus-Ehrenkreuz.

§ 4.4.1 – St.-Hubertus-Verdienstorden

Die Bruderschaft zeichnet verdiente Mitglieder und Nichtmitglieder der Bruderschaft mit diesem Orden aus. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über die Auszeichnung.

§ 4.4.2 – St-Hubertus-Ehrenkreuz

Diese Auszeichnung wird von der Bruderschaft an Mitglieder mit besonders herausragenden Verdiensten um die Bruderschaft verliehen. Der Vorstand beschließt mit einer einfachen Mehrheit über die Auszeichnung. Eine Verleihung an die Mitglieder kann frühestens 10 Jahre nach Verleihung des St.-Hubertus-Verdienstordens erfolgen.

§ 4.5 – Ehrenauszeichnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

Die Verleihung dieser Auszeichnungen richtet sich nach den Bedingungen des Bundes. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung des Präses an besonders verdiente Mitglieder verliehen.

§ 4.5.1 – Jugendverdienstorden in Bronze

Diese Auszeichnung wird an Jungschützen verliehen, die sich in uneigennütziger Weise und mit beispielhaftem Charakter für das Jungschützenwesen und die Bruderschaft einsetzen oder mindestens 5 Jahre beständig in der Jugendarbeit mitarbeiten. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung.

§ 4.5.2 – Silbernes Verdienstkreuz

Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die sich um die Bruderschaft verdient gemacht haben und bereits Inhaber des St.-Hubertus-Verdienstordens sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung.

§ 4.5.3 – Hoher Bruderschaftsorden

Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die sich um die Bruderschaft besonders verdient gemacht haben und bereits Inhaber des Silbernen Verdienstkreuzes sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. Die Verleihung kann frühestens 5 Jahre nach dem Silbernen Verdienstkreuz erfolgen.

§ 4.5.4 – St.- Sebastianus -Ehrenkreuz

Diese Auszeichnung wird nur an Uniformierte verliehen, die herausragende Verdienste um historisches Schützenwesen über längeren Zeitraum geleistet haben und bereits Inhaber des Hohen Bruderschaftsordens sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit über diese Auszeichnung. Die Verleihung kann frühestens 5 Jahre nach dem Hohen Bruderschaftsorden erfolgen.

§ 4.6 – Ehrenauszeichnungen für die Königs- und Prinzenwürde

Nach Ablauf des Regentschaftsjahres würdigt die Bruderschaft das Engagement der Würdenträger. Der Schützenkönig erhält einen Königsorden. Der Prinz und der Schülerprinz erhalten eine Erinnerungsnadel. Diese werden vom Schützenmeister oder einem Vertreter vor Krönung der neuen Majestäten verliehen. Ein ehemaliger König ist berechtigt, betreffende Ärmelbänder an seiner Schützentracht zu tragen. Bei Tragen eines Ärmelbandes ist der entsprechende Königsorden von der Uniform zu nehmen.

§ 4.7 – Leistungsabzeichen im sportlichen und historischen Schießen

Leistungs- und Ehrenauszeichnungen im sportlichen oder historischen Schießen richten sich nach den Bestimmungen der Schießordnung des Bundes. Für bruderschaftsinterne besondere schießsportliche Leistungen können weitere Auszeichnungen verliehen werden. Diese werden auf Vorschlag des Schießmeisters und Beschluss des Vorstandes durch den Schützenmeister oder dessen Vertreter verliehen.

§ 4.8 – Ehrungsprotokoll

Für die vorgenannten Ehrungen ist ein Ehrungsprotokoll vom stellvertretenden Schützenmeister zu erstellen und zu führen. Den anderen Vorstandsmitgliedern ist einmal jährlich eine aktuelle Liste zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag können Nichtvorstandsmitglieder diese einsehen.

§ 5 – Aufgabenbeschreibung des Vorstandes und der sonstigen Ämter

§ 5.1 – Weitere Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand übernimmt außer der in der Satzung erwähnten noch weitere Aufgaben:

Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom Schützenmeister oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 5.2 – Aufgaben der Mitglieder des Vorstandes

Der Schützenmeister ist Repräsentant der Bruderschaft. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen. Er kann sich in allen Fällen vom stellvertretenden Schützenmeister vertreten lassen. Ist auch dieser verhindert, wählt der Vorstand aus seinen Reihen ein Mitglied, dem er die betreffenden Aufgaben überträgt.

Der stellvertretende Schützenmeister unterstützt den Schützenmeister bei allen seinen Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung. Weiterhin obliegt ihm die Führung des Ehrungsprotokolls.

Dem Schriftführer obliegt das Schriftwesen der Bruderschaft. Er legt den anderen Vorstandsmitgliedern zu jeder Vorstandssitzung eine Kopie des Protokolls der letzten Sitzung vor.

Der stellvertretende Schriftführer unterstützt den Schriftführer bei allen seinen Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung. Außerdem obliegt ihm die Führung der Mitgliederkartei und die Pressearbeit. Zu Beginn des Geschäftsjahres legt er jedem Vorstandsmitglied eine aktuelle Mitgliederliste vor.

Der Kassierer ist für das Finanzwesen der Bruderschaft nach den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung verantwortlich. Sollten die Konten im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens verwaltet werden, entfällt die 2. Unterschrift des gesetzlichen Vorstandes.

Der stellvertretende Kassierer unterstützt den Kassierer bei allen seinen Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung.

Der Schießmeister hat für eine sorgfältige Beachtung der Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen. Bestimmte Aufgaben kann er auf die Betreuer/Leiter der einzelnen Schießgruppen delegieren.

Der stellvertretende Schießmeister unterstützt den Schießmeister bei allen seinen Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung.

Der stellvertretende Jungschützenmeister unterstützt den Jungschützenmeister bei allen seinen Aufgaben und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung.

Der amtierende König berät den Vorstand während seines Regentenjahres. Er muss sich stets seiner Verantwortung als höchster Repräsentant der Bruderschaft gewahr sein. Zu seiner Hilfe erlässt der Vorstand einen Königs und einen Adjutantenleitfaden.

Der Zugführer ist für die Aufstellung und Durchführung der öffentlichen Auftritte (Zugordnung bei eigenen Umzügen und Festzügen, Nachbarschaftsbesuchen, Festzügen von Ortsvereinen) verantwortlich. Er legt dem Vorstand die Vorschläge für die vereinseigenen Veranstaltungen zur Abstimmung vor. Im Übrigen übernimmt er die Aufgaben eines Beisitzers.

Die Beisitzer unterstützen den gesamten Vorstand in seiner Arbeit und übernehmen im Einzelfall festgelegte Sonderaufgaben.

§ 5.3 – Aufgaben des historischen Schießmeisters

Der historische Schießmeister ist zusammen mit dem Schießmeister und dessen Stellvertreter für den Schießbetrieb während des Königs- und Prinzenvogelschießens, des Schützenfestes sowie während des Oster- und des Hubertusschießens verantwortlich. Er hat für eine sorgfältige Beachtung der Sicherheitsvorschriften in dieser Zeit Sorge zu tragen.

Bei Veranstaltungen der Bruderschaft in der Schießhalle sowie während des historischen Schießens auf dem Schützenplatz ist er für die Beschallung ebenfalls verantwortlich.

Er wird vom Vorstand zu Tagesordnungspunkten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, zur beratenden Teilnahme an den Vorstandssitzungen eingeladen.

§ 5.4 – Aufgaben der Kassenprüfer

Um das Finanzgebaren überprüfen zu können, wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Sie prüfen die Führung der Kassenbücher, die Bestände, Vermögensanlagen und Belege. Zur Jahresrechnungslegung des Kassierers geben sie den Prüfungsbericht. In dem Prüfungsbericht sind auch Anmerkungen über die Notwendigkeit der Ausgaben möglich.

Der zu erstellende Jahresabschluss wird von den beiden Kassenprüfern, dem Kassierer, seinem Stellvertreter sowie dem Schützenmeister bzw. dessen Vertreter unterschrieben.

§ 6 – Schlüsselgewalt

Die Schlüsselinhaber haben in einer Liste für die erhaltenen Schlüssel zu unterschreiben. Bei Ausscheiden aus dem Amt sind die Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben. Über weitere Vergaben entscheidet der Vorstand.

§ 6.1 – Schlüsselverteilung Schießhalle

                                               Türschlüssel                 Safeschlüssel 1)                        Lagerschlüssel

Vorstand:

Schützenmeister                       X                                 X                                 X

Stellv. Schützenmeister             X                                 X                                 X

Kassierer                                 X                                 X                                 X

Stellv. Kassierer                       X                                 X                                 X

Schriftführer                             X                                 -                                  X

Stellv. Schriftführer                   X                                 -                                  X

Schießmeister                          X                                 X                                 X

Stell. Schießmeister                  X                                 X                                 X

Jungschützenmeister                X                                 X                                 -

Stellv. Jungschützenmeister      X                                 X                                 -

Zugführer                                 X                                 -                                  -

Beisitzer                                   X                                 -                                  -

Weitere Schlüsselinhaber:

Mannschaftsführer                    X                                 X                                 -

Heimwart                                  X                                 (2X)                             X

Hist. Schießmeister                  X                                 -                                  X

1) = bei Vorliegen des Schießleiterausweises

§ 6.2 – Schlüsselverteilung Schützenplatz

                                               Schranke          Grillhütte           Toilette             Container

Vorstand:

Schützenmeister                       X                     X                     X                     X

Stellv. Schützenmeister             -                       -                       -                       -

Kassierer                                 -                       -                       -                       -

Stellv. Kassierer                       -                       -                       -                       -

Schriftführer                             -                       -                       -                       -

Stellv. Schriftführer                   -                       -                       -                       -

Schießmeister                          X                     -                       -                       X

Stell. Schießmeister                  -                       -                       -                       -

Jungschützenmeister                -                       -                       -                       -

Stellv. Jungschützenmeister      -                       -                       -                       -

Zugführer                                 -                       -                       -                       -

Beisitzer                                   -                       -                       -                       -

Weitere Schlüsselinhaber:

Mannschaftsführer                    -                       -                       -                       -

Platzwart                                X                       X                      X                      X

Hist. Schießmeister                  X                       -                       -                      -

Mieter 1)                                X                       X                     X                       -

1) = über Platzwart nach Vertragsabschluss

§ 6.3 – Schlüsselverteilung Schießwagen

Die fünf Schlüssel für den Schießwagen werden an den folgenden Personenkreis verteilt: Schützenmeister, Kassierer, Schießmeister, stellvertretender Schießmeister und an den ggf. zu benennenden historischen Schießmeister.

§ 7 – Prinzen- und Königswürde

Das Prinzen- und Königsvogelschießen wird auf dem Schützenplatz unter den dort anwesenden Bewerbern durchgeführt.

Über die weiteren Einzelheiten des Königs- bzw. Prinzenschießens beschließt die Mitgliederversammlung.

Dem jeweiligen König bzw. Prinzen steht von der Bruderschaft ein Ehrensold zur Verfügung. Es kann hierüber nur im Interesse der Bruderschaft verfügt werden. Die festgesetzten Beträge werden vom Kassierer gezahlt.

Die Höhe des Ehrensoldes wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7.1 – Schülerprinzenwürde

Die Würde eines Schülerprinzen für ein Jahr kann erringen, wer das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.

§ 7.2 – Prinzenwürde

Die Prinzenwürde für ein Jahr steht jedem Jungschützen offen, der das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet hat.

§ 7.3 – Königswürde

Die Würde eines Schützenkönigs für ein Jahr steht jedem Mitglied offen, welches das 24. Lebensjahr vollendet hat.

§ 8 – Jahresablaufplan

Neben den eigenen Terminen nimmt die Schützenbruderschaft an diversen Veranstaltungen in der Gemeinde sowie im Bund bzw. der Diözese teil.

§ 8.1 – Osterschießen

Die Schützenbruderschaft veranstaltet vor dem Osterfest ein gemütliches Beisammensein mit Schießbetrieb in der Schießhalle. Die Teilnahme der Mitglieder erfolgt in Schützentracht. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten.

§ 8.2 – Erstkommunion

Die Schützenbruderschaft stellt zwei Mitglieder in Schützentracht zur Messe für die erste heilige Kommunion der Gemeindekinder ab. Diese übernehmen in der Kirche die Funktion von Platzanweisern. Sollten Würdenträger diese Funktion übernehmen, so tragen diese keine Ketten.

§ 8.3 – Königs- und Prinzenvogelschießen

Der Vorstand legt jährlich den Termin für das Königs- und Prinzenvogelschießen fest.

Hierbei erfolgt das Aufbauen nach Absprache bereits am Vortag.

Dem verantwortlichen Mitglied für die Bewirtung wird eine Checkliste für den Ablauf zur Verfügung gestellt.

Es werden nur Wertmarken, die vorher vom Kassierer benannt werden, akzeptiert. An den geeigneten Stellen ist für die Anwesenden eine Preisliste auszuhängen. Das Bedienungspersonal ist angewiesen, keine Deckel anzulegen.

Möglichst soll folgender Terminplan eingehalten werden:

11.00 Uhr Frühschoppen

13.00 Uhr Toni-Robens-Gedächtnispokal (Schießberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18.        Lebensjahr vollendet haben).

14.00 Uhr Prinzenvogelschießen

15.00 Uhr Königsvogelschießen

Der Vorstand ist berechtigt, diesen Terminplan nach Absprache abzuändern.

Die Mitglieder tragen Schützentracht. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten.

Das Abbauen erfolgt – je nach persönlicher Möglichkeit und Absprache – am nächsten Tag morgens oder nachmittags.

§ 8.4 – Fronleichnam

Die Schützenbruderschaft nimmt in Schützentracht am Gottesdienst und der anschließenden Prozession teil. Die Würdenträger erscheinen mit den Ausgehketten.

§ 8.5 – Schützenfest

§ 8.5.1 – Aufbau

Der Aufbau beginnt nach Absprache am Donnerstag vor dem Schützenfest.

§ 8.5.2 – Jugendveranstaltung

Die ggf. durchzuführende Jugendveranstaltung obliegt den Verantwortlichen der Jugendabteilung.

Der Umbau des Schützenplatzes nach dieser Veranstaltung erfolgt am Samstag ab ca. 8 Uhr. Angefangen wird mit einem gemeinsamen Frühstück.

§ 8.5.3 – Schützenfest-Samstag

Das Antreten erfolgt in Schützentracht gemäß dem Einladungsschreiben. Von dort aus erfolgt ein Umzug mit mehreren Ständchen (Schützenmeister, ggf. Ehrenschützenmeister, alte und neue Majestäten, Ortsvorsteher) durch Gürzenich. Die alten Würdenträger tragen die historischen Ketten.

Gegen 18.15 Uhr folgt die heilige Messe mit Krönung der Majestäten. Sollte das Königspaar nicht in der Kirche gekrönt werden wollen, erfolgt die Krönung nach der Messe wahlweise vor der Kirche oder am Königshaus.

Ab 20 Uhr beginnt der Königs- und Prinzenball. Sollte ein Eintrittsgeld verlangt werden, hat im Eingangsbereich ein Tisch und zwei Stühle für das Dienstpersonal bereitzustehen. Weiterhin ist ein Dienstplan hierfür zu erstellen.

Außerdem ist auf dem Tisch eine Spendenbox einzurichten. Diese Spendenbox ist auch bei kostenlosem Eintritt aufzustellen und ein Dienst zu verrichten.

Wenn ein Eintrittsgeld verlangt wird, haben Mitglieder, das Gefolge und Uniformierte befreundeter Bruderschaften freien Eintritt. Dies ist durch Aushang bekanntzugeben.

§ 8.5.4 – Schützenfest-Sonntag

Um 14.00 Uhr erfolgt das Antreten in Schützentracht gemäß der Einladung. Zugführer, Fahnenträger sowie ein weiteres Mitglied empfangen die hereinzuspielenden Vereine.

Ab 14.30 Uhr beginnt der Festzug durch Gürzenich. Der Zugweg und die -Aufstellung werden durch den Zugführer erstellt und vom Vorstand genehmigt. Den teilnehmenden Vereinen ist eine Kopie der Aufstellung anhand zu geben. Auf dem Schützenplatz erfolgt ein Vorbeimarsch der Vereine an den Würdenträgern. Hiernach erfolgt durch den Schützenmeister oder seinen Vertreter die Vorstellung der neuen Majestäten sowie eine Danksagung an die teilnehmenden Vereine. Im Anschluss wird das Deutschlandlied gespielt. Für die musikalische Untermalung sollte ein Platzkonzert auf dem Schützenplatz durchgeführt werden.

Gegen 17.00 Uhr erfolgt das Vereinspokalschießen und gegen 18.00 Uhr das Prinzen- und Königspokalschießen, deren Modalitäten durch die Stifter festgelegt wurden.

§ 8.5.5 – Schützenfest-Montag

Ab 11.30 Uhr beginnt das Preisvogelschießen und geselliges Beisammensein auf dem Schützenplatz.

Gegen 18.00 Uhr wird mit dem Bürgervogelschießen begonnen. Die Beschlussfassung über die auszuschießenden Geldbeträge erfolgt durch den Schützenmeister, den Kassierer und den Schießmeister oder deren Vertreter.

§ 8.5.6 – Abbauen

Der Abbau erfolgt nach Absprache am Dienstag nach dem Schützenfest morgens oder nachmittags.

Ein Abschlusstreffen sollte möglichst an der Schießhalle erfolgen.

§ 8.6 – Pfarrprozession

Die Teilnahme an dieser Prozession erfolgt in Schützentracht. Die Würdenträger nehmen mit den Ausgehketten teil.

§ 8.7 – Pfarrfest

Die Schützenbruderschaft übernimmt eine Aufgabe während des Pfarrfestes. Die Teilnahme erfolgt ohne Schützentracht.

§ 8.8 – Volkstrauertag

Die Schützenbruderschaft beteiligt sich an der im Anschluss an die Messe stattfindende Kranzniederlegung am Ehrenmal. Die Teilnahme erfolgt in Schützentracht und die Fahne trägt das Trauerflor.

§ 8.9 – Hubertusfest

Das Patronatsfest wird an dem auf den Namenstag (4. November) folgenden Samstag, wenn der Namenstag und der Samstag aufeinanderfallen, am betreffenden Samstag, veranstaltet.

Es ist Schützentracht zu tragen. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten.

Das Antreten hierzu erfolgt beim Schützenmeister. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt das Antreten gemäß Absprache. Die Bruderschaft nimmt aktiv an dem Gottesdienst teil und ehrt die Lebenden und Verstorbenen der Schützenbruderschaft. Anschließend wird zum Gedenken Verstorbenen ein Gebinde am Ehrenmal niedergelegt.

Von dort aus zieht die Bruderschaft zur Schießhalle. Im Verlaufe des Abends werden dort die Ehrungen (langjährige Mitgliedschaften, Verdienstorden, Leistungsabzeichen, etc.) verliehen.

§ 8.10 – Diverse Ausmärsche

Die Bruderschaft nimmt in Schützentracht an Ausmärschen der befreundeten Bruderschaften (St. Johannes Birgel, St. Martinus Derichsweiler, Alpenbrüder St. Christina) teil. Weiterhin beteiligt sich die Bruderschaft am Maizug und möglichst am Festzug anlässlich des Bezirksbundesfestes.

Die Teilnahme einer Abordnung in Schützentracht an der Arnolduswoche der St.-Arnoldus-Schützenbruderschaft in Arnoldsweiler ist obligatorisch.

Bei den vorgenannten Ausmärschen wird die Bruderschaftsfahne vorangetragen. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten.

§ 8.11 – Bezirks- und Diözesankönigs- und -prinzenschießen

Sollte ein Würdenträger an diesen Veranstaltungen teilnehmen, wird er von einer Abordnung in Schützentracht begleitet.

§ 8.12 – Bruderschaftstag

Die Schützenbruderschaft nimmt mit einer Abordnung in Schützentracht an dieser Veranstaltung teil. Die Würdenträger tragen die Ausgehketten.

§ 8.13 – Vertretung der Majestäten

Mit Ausnahme der eigenen Veranstaltungen wird der amtierende König, Prinz oder Schülerprinz bei Verhinderung durch den jeweiligen Vorgänger vertreten. Sollte auch dieser verhindert sein, erfolgt die Vertretung von dessen Vorgänger.

Diese Folge wird fortgesetzt bis ein Vertreter anwesend ist. Dieser trägt dann die entsprechende Ausgehkette.

§ 9 – Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.10.2010 beschlossen. Gleichzeitig treten alle bisherigen Geschäftsordnungen außer Kraft.

Düren-Gürzenich, den 14.03.2010

St.-Hubertus-Schützenbruderschaft Gürzenich 1343 e.V.